ZUFLUCHT

DIE KRISENINTERVENTION IN DER ZUFLUCHTSTÄTTE HAT DIE ZIELE:
- Beendigung der Gewalt und Schutz vor weiterer Bedrohung und Gewalt, Beendigung der Krise, Wiedererlangung der psychischen Stabilität, Erlangung einer stabilen Alltagsstruktur, z. B. regelmäßiger Schulbesuch bzw. Praktikum
- Teilnahme an Freizeitaktivitäten und selbständige Freizeitgestaltung
- Vermittlung von Handlungskompetenz, Verantwortung und Kontrolle über die gegenwärtige Situation und für die zukünftige Planung und Entwicklung
- Entwicklung einer tragfähigen Lebensperspektive in Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess Beteiligten
Das Mädchen wird aktiv am Hilfeprozess beteiligt.
FÜR WELCHE MÄDCHEN IST EINE AUFNAHME IN DER ZUFLUCHTSTÄTTE GEEIGNET?
Die Zielgruppe des Angebotes sind Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 21 Jahren, die sich in einer akuten Notlage befinden und eine vorübergehende Wohnmöglichkeit brauchen, weil sie nicht an ihren bisherigen Aufenthaltsort zurückgehen können.
Hintergründe für diese Notlagen sind z. B.:
- sexualisierte, körperliche und seelische Gewalt gegen Mädchen
- Zwangsheirat
- Androhung von Verschleppung ins Heimatland
- massive Konflikte im Elternhaus
- Ehe- und Partnerschaftsprobleme der Eltern
- Suchtverhalten der Eltern
- Vernachlässigung
- kulturelle bzw. religiöse Konflikte mit der Familie z. B. durch bikulturelle Biographie
Finanzierung:
Unsere Entgelte sind leistungsbezogen in drei Stufen gestaffelt. Bitte erfragen Sie unsere aktuellen Kostensätze in der Zufluchtstätte.
Zwangsheirat:
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert in der Zufluchtstätte Bereitstellungskosten für zwei Plätze, damit Mädchen und jugen Frauen aus NRW, die von einer Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind, unbürokratisch und schnell aufgenommen werden können.
Rechtliche Grundlagen:
§42, §§34 bzw. 35a KJHG und § 41 SGB VIII für die jungen Frauen ab 18 Jahren. Darüber hinaus bilden die §§ 1,8,9 und 36 SGBVIII den rechtlichen Rahmen für unsere Arbeit.




