Beratungsstelle
Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat
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Das Foto zeigt ein nach Vorne schauendes Mädchen mit dunklen Haaren und dunklen Augen. Sie lächelt leicht.

 

Zielgruppe

Die Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat des Mädchenhaus Bielefeld e.V. ist eine Beratungsstelle für Betroffene und Ratsuchende zum Thema Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der „Ehre“ aus ganz Nordrhein-Westfalen

  • Mädchen und Frauen ab 12 Jahren können bei uns Information, Beratung und Begleitung in barrierefreien Räumlichkeiten erhalten.
  • Auch Jungen und Männer erhalten Information, (Erst-) Beratung und Weitervermittlung.
  • Ratsuchende können sich persönlich, telefonisch oder online (auch anonym) melden und können in Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch und Kurdisch sowie mit Dolmetscher*innen in weiteren Sprachen beraten werden.
  • Die Fachberatungsstelle unterstützt und berät auch pädagogische Fachkräfte, Jugendämter, Facheinrichtungen und andere Vertrauenspersonen.

Dabei kann sich das Anliegen auf eine konkrete Person beziehen oder auf allgemeine Fragen zum Thema Zwangsverheiratung.

Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Schritte für eine Problemlösung notwendig sind und wie wir Sie oder die betroffene Person dabei unterstützen können.


Angebot

 Sie können sich an uns wenden bei Fragen zu 

  • (drohender) Zwangsverheiratung
  • Gewalt, die den Betroffenen mit „Ehre“ begründet wird
  • Gewalt, die den Betroffenen mit Religion begründet wird
  • Gewalt, die den Betroffenen mit Tradition begründet wird
  • Einschränkungen der Selbstbestimmungsrechte
  • Akuter Bedrohungslage

Wir bieten

  • Umfassende mehrsprachige Informationen unter www.zwangsheirat-nrw.de
  • Persönliche, telefonische und Online-Beratung
  • Fallbezogene Stellungnahmen und Gefährdungsanalysen
  • Präventionsveranstaltungen für Schülerinnen an Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen
  • Informationsveranstaltungen für Fachkräfte in ganz Nordrhein-Westfalen
  • Fortbildungen und Fachtage


Was ist eine Zwangsheirat?

Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn die Eltern oder die Familie die Braut und/oder den Bräutigam durch Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Heirat zwingen. Sobald eine*r der beiden mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und keine Zustimmung gegeben hat, bzw. sich zu einer Zustimmung genötigt fühlt, ist eine Zwangsheirat gegeben.

Dies gilt für religiöse, traditionelle und rechtliche Verheiratungen, auch wenn sie im Ausland geschlossen werden. Davon abzugrenzen ist die arrangierte Heirat.

Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung und gilt als geschlechtsspezifischer Asylgrund.

Zwangsverheiratung ist eine spezifische Form von Gewalt im Familiensystem und hat häufig häusliche Gewalt zur Folge. Meist ist die Zwangsverheiratung schon im Vorfeld verknüpft mit anderen Gewaltformen, mit jahrelanger sozialer Kontrolle sowie mit Einschränkungen der Selbstbestimmungsrechte und der Persönlichkeitsentfaltung.

Zwangsverheiratungen und Verheiratungen von Personen unter 18 Jahren sind in Deutschland gesetzlich verboten (§237 StGB, §11 PStG ).

 

Kontakt

0521 5 21 68 79
zwangsheirat@maedchenhaus-bielefeld.de
www.zwangsheirat-nrw.de

  0521 - 17 88 13