Artikel in der Neuen Westfälischen vom 20.01.2026: Missbrauchsopfer leiden unter Freisprüchen
Bei Aussage-gegen-Aussage-Verfahren sorgen Einstellungen oder sogar ein Freispruch bei Betroffenen oft für einen Schock. Opferschützerinnen hoffen auf neue Möglichkeiten. Gutachter-Praxis in der Kritik.
Bielefeld. „Die Aussagen des Mädchens waren nicht dafür geeignet, die Verdachtsmomente gegen den Angeklagten zu erhärten.“ Mit Sätzen wie diesen enden Missbrauchs- und Vergewaltigungsverfahren oft. Sie lassen meist ein Mädchen oder eine Frau schockiert zurück, die all ihren Mut aufgebracht hatte, um gegen den Täter vorzugehen. Dafür musste sie als Zeugin die Wahrheit sagen, er dagegen durfte schweigen oder sogar lügen – und nun ist er frei. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist der Grundsatz der Richter, wenn die Beweise nicht eindeutig sind. Opferschützer haben dann viel zu tun, um die Betroffenen aufzufangen.
Strafrechtsexpertin und Opferanwältin Katja Kröger sagt: „Die Betroffenen hören dann oft: ,Du hast gelogen, du bist gar nicht missbraucht worden‘. Das kommt selbst aus dem engsten Umfeld.“ Dabei sei bei der Beweisaufnahme oft deutlich, dass etwas vorgefallen sein muss. „Manchmal merken das auch die Richter in ihrer Urteilsbegründung an.“ Doch der eindeutige Beweis der Taten ließ sich einfach nicht finden.
Rein juristisch lässt sich das nicht immer kritisieren. Trotzdem gibt es mehrere Gründe für diesen Trend: „Studien haben ergeben, dass nur 8 bis 13 Prozent der zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungsverfahren zu einer Verurteilung führen“, sagt Jenni Stille, psychosoziale Prozessbegleiterin vom Mädchenhaus.
Bei der Betroffenen führt so ein Urteil zu einem weiteren Ohnmachtsgefühl. Dabei sollte das Strafverfahren ihr ja Handlungsmacht zurückgeben, sich zu wehren und Gerechtigkeit zu erhalten, sagt Psychologin und Traumatherapeutin Sylvia Krenzel von der „spezialisierten Fachberatungsstelle sexualisierte Gewalt“ des Mädchenhauses. „Wir machen ihnen dann klar, dass sie sich gewehrt haben und dass der Angeklagte ja auch zur Polizei gehen und all diese Fragen beantworten musste.“ Allein das könnte ja schon dazu beigetragen haben, dass er so etwas nie wieder tun werde, sagt Krenzel. Doch was sind die Gründe für den hohen Anteil an Freisprüchen? Der Hauptgrund ist laut Experten das Fehlen objektiver Beweise: „Reine Aussage-gegen-Aussage-Verfahren sind besonders betroffen“, sagt Kröger. Je länger die Taten her seien, desto schwächer seien oft die Erinnerungen, desto größer sei das Risiko für einen Freispruch. Und dies werde nochmals erhöht, wenn es sich um besonders drastische oder viele Taten handelte.
Krenzel spricht von traumaspezifischen Folgen, wenn die Betroffenen nur noch fragmentierte Erinnerungen haben. Das „Wegsperren“ schlimmer Erfahrungen gehöre zu den Schutzmechanismen von Traumatisierten. Durch die Vernehmung im Gericht werde das Trauma neu getriggert. Dadurch seien Erinnerungen im entscheidenden Moment schwer abrufbar. Laut Krenzel kann das erklären, warum sich manche „Erinnerungsschubladen“ in diesem Moment nicht öffnen.
Eine wesentliche Aufgabe der Richter ist die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Beteiligten. Dazu müssen sie herausfinden, ob auch die Schilderungen der Zeugin „erlebnisbasiert“ sind. Je größer die Widersprüche sind, desto eher greifen die Richter auf Gutachter zurück.
Katja Kröger erklärt, warum diese Gutachten oft nur eine trügerische Aufklärung bringen: „Studien belegen, dass Opfer umfangreicher Taten und Personen, die aus seelischen oder geistigen Gründen in ihren Äußerungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, bei der gängigen gutachterlichen Methode besonders benachteiligt sind.“ Je größer also die Belastung, das Trauma oder die Einschränkung der Sprachintelligenz, „desto unangemessener ist die Methode“.
Die Gutachter arbeiten nach einer vorgegebenen Methode: Ausgehend von der Hypothese, dass die Aussage unwahr sei, werden Gegenhypothesen geprüft. Das Ergebnis liefere oft nur eine „Scheingewissheit“, heißt es in einer vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend beauftragten Studie von 2024. Demnach führten aktuelle Erkenntnisse zu Gedächtnisleistungen von Menschen mit Traumatisierungen zu immer mehr Kritik an der Gutachter-Methode. „Die Richter dürfen sich nicht allein auf so ein Gutachten berufen“, betont Kröger. „Ich kenne trotzdem kein Verfahren, bei dem sich das Gericht gegen die Tendenz des Gutachtens gestellt hat.“ Worauf die Expertinnen große Stücke halten, ist die seit Dezember am Bielefelder Landgericht eingeführte Möglichkeit, Opfer kindgerecht und vor laufenden Kameras zu befragen. Das Video dieser Befragung ist als Quelle für das gesamte Verfahren bis zum Gerichtsprozess gedacht, so dass möglichst keine weitere Befragung mehr nötig ist.
„Für uns ist das ein Meilenstein“, sagt Jenni Stille vom Mädchenhaus, die als psychosoziale Prozessbegleiterin viele Mädchen auf ihren Prozess vorbereitet (der Service ist kostenfrei). Sie weiß, wie belastend wiederholte Vernehmungen sein können. „Im schlechtesten Fall kommt es zu zwei polizeilichen Befragungen, im Gerichtsverfahren kann es auch zu zwei Vorladungen kommen und die Gutachter gibt es ja auch noch.“
Zweiter Vorteil: Diese Video-Befragung der Ermittlungsrichterinnen soll sehr früh im Verfahren stattfinden. Das heißt, die Erinnerung ist noch deutlich besser als neun Monate oder sogar bis zu vier Jahre später, wenn erst die Gerichtsprozesse anstehen. „Viele Betroffene haben den Eindruck, sie müssen ihre Erinnerungen ständig präsent halten, um später noch genauso aussagen zu können“, sagt Stille. Diese seelische Last werde ihnen damit nun endlich genommen.
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